Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Lamello GmbH
Stand 19.12.2011

Allgemeines:
Für den Geschäftsverkehr zwischen Lamello GmbH, Holzverbindungstechnik, Weil am Rhein (nachfolgend Verkäufer genannt) und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen sind für den Verkäufer nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch den Verkäufer anerkannt worden sind.
Preise:
Die Preise gelten ab Lager ausschließlich Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und allfällig anderer Gebühren. Im Falle der Erhöhung der Rohstoffpreise, der Arbeitslöhne und Gehälter, der Einfuhrzölle und -abgaben, der Wechselkurse, Frachten, Steuern oder der Gleichen, hat der Verkäufer das Recht, einen angemessenen Mehrpreis nach angemessener Ankündigung zu ver-
langen. Zur Verrechnung gelangen jene Preise, welche bei Versand der Ware oder einzelner Teillieferungen gütig sind.
Lieferung:
Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Versandkosten werden dem Käufer zu Selbstkosten berechnet. Unsere Liefertermine sind Richtwerte. Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Verkäufer ist zur Lieferung nicht verpflichtet, so lange vorhergegangene Lieferungen nicht restlos beglichen sind. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, nach getätigtem Abschluss neuer Kaufverträge nachträglich die Zahlungsbedingungen zu ändern, und zwar auf «Lieferung nach Vorauszahlung des Kaufpreises». Sollte dem Verkäufer die Forderung gegen den Käufer gefährdet erscheinen, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, und zwar unter Ausschluss der Haftung für Schadenersatz. Der Verkäufer behält sich vor, Verpackungseinheiten jederzeit und ohne Vorankündigung abzuändern. Die Bestellmengen sind der Verkaufsdokumentation zu entnehmen.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Die Weiterveräusserung darf ebenfalls nur unter Eigentums-vorbehalt erfolgen. Im Falle jeglicher Weiterveräusserung gehen die daraus entstehenden Forderungen oder die daraus erzielten Erlöse bzw. die empfangenen Gegenleistungen auf uns in Höhe unserer Ansprüche über, eingehende Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen gelten als für uns treuhändlerisch vereinnahmt. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einer Weiterveräusserung der Ware ausdrücklich an den Verkäufer ab. Die abgetretenen Forderungen werden, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht eingezogen. Der Käufer ist aber verpflichtet, auf Verlangen die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen so lange selbst einzuziehen, wie ihm der Verkäufer keine anderen Anweisungen erteilt. Pfändungen sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzugeben.
Zahlungsbedingungen:
Zahlung erfolgt 30 Tage rein netto falls keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen mit dem Käufer getroffen worden sind. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Alle durch verspätete Zahlung entstandenen Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
Reklamationen:
Reklamationen können nur schriftlich innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Während des Transports entstandene Schäden oder Verluste sind vom Empfänger durch die Post, respektive Spediteur feststellen zu lassen. Bei LKW-Lieferungen sind die Schäden oder Verluste durch den Fahrer bestätigen zu lassen. Zeigt sich später ein Mangel, der innerhalb obiger Frist nicht erkennbar war, so muss die Reklamation schriftlich, spätestens innerhalb 5 Tagen nach der Entdeckung erfolgen; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Haftung für Mängel der Lieferung:
Zeigt sich der geltend gemachte Mangel innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrenübergang, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Lieferung oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der geltend gemachte Mangel ab 6 Monaten seit Gefahrenübergang, obliegt es dem Käufer zu beweisen, dass der geltend gemachte Mangel der Sache bereits bei Übergabe angehaftet hat. Unerhebliche Abweichungen in der Ausführung berechtigen nicht zu Beanstandungen.
Rückgabe:
Rücksendungen der Liefergegenstände ohne vorherige gegenseitige Verständigung sind nicht gestattet. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, irrtümlich oder falsch bestellte Artikel zurückzunehmen. Es werden nur ganze, original verpackte Einheiten zurückgenommen. Rücknahmen werden nach erfolgter Verpackungs- und Qualitätskontrolle zu höchstens 80% des fakturierten Wertes
als Warengutschrift vergütet. Ware, welche nicht mehr als neuwertig verkauft werden kann, wird nicht zurückgenommen. Sonderanfertigungen können in keinem Fall zurückgenommen werden.
Gerätegarantie:
Der Verkäufer garantiert, dass das gelieferte Gerät frei von Material- oder Fertigungsfehlern ist. Diese Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass das Gerät in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung des Verkäufers richtig eingesetzt und gehandhabt, gepflegt und gereinigt wird. Die Geltendmachung von Garantieansprüchen hat innerhalb von 24 Monaten nach Auslieferungsdatum
ab Werk oder spätestens 12 Monate nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Die Bestimmungen über Lieferzeit und Haftung gelten entsprechend, wenn Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzstücke mangelhaft sind. Nur findet eine Verzugsentschädigung nicht statt und eine Haftung besteht nur bis zum Ende der Haftfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand. Sind Nachbesserungsarbeiten nach einem erfolglosen zweiten Versuch fehlgeschlagen oder Ersatzstücke nach einer zweiten Lieferung mangelhaft, so kann der Käufer die Gegenleistung mindern oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende nationale Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere haftet Lamello nicht für unmittelbare oder mittelbare Mangel- oder Mangelfolgeschäden, Verluste oder Kosten im Zusammenhang mit der Verwendung oder wegen der Unmöglichkeit der Verwendung des Gerätes für irgendeinen Zweck. Stillschweigende Zusicherungen für Verwendung oder Eignung für einen bestimmten Zweck werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen durch den Käufer oder fremde Werkstätten ausgeführt werden. Die vorliegende Garantie umfasst sämtliche Garantieverpflichtungen seitens des Verkäufers und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Erklärungen, schriftlichen oder mündlichen Verabredungen betreffend Garantien.
Produktesicherheit:
Da unsere Systeme eine technische Einheit bilden, dürfen Produkte des Verkäufers nicht für andere als die vom Verkäufer empfohlenen Zwecke oder in Kombination mit Produkten, die für den Zweck nicht geeignet sind, verwendet werden. Der Verkäufer lehnt jegliche Haftung für Schäden oder Verluste ab, die wegen nicht Nichtbeachtung dieses Hinweises entstehen können.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung für beide Teile ist Weil am Rhein. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für die aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Weil am Rhein. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.
Gültigkeit der Bedingungen:
Sollte aus irgendeinem Grunde die eine oder andere Bedingung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig sein, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht beeinträchtigt.
Lieferadresse für Pakete:
Rhenus Freight Logistics GmbH & Co.KG | c/o Lamello GmbH | Hafenstraße 28 | 79576 Weil am Rhein